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BBK Nr. 21 vom Seite 999

Handelsrechtliche Bilanzierung von Kryptowährungen

Ermessensspielräume am Beispiel von Bitcoins als Ankerwährung

Prof. Dr. Daniel T. Fischer

[i]Lüdenbach, Ausweis und Bewertung von Bitcoins, StuB 17/2022 S. 669 NWB GAAAJ-21064 Seit der Begründung des Bitcoin vor knapp fünfzehn Jahren haben Kryptowährungen einen massiven Wertzuwachs zu verzeichnen. Kryptowährungen sind digitale Ersatzwährungen ohne physische Substanz und – vor allem – ohne Abhängigkeit von staatlichen Institutionen (krypto = verborgen, versteckt, geheim). Die fehlende physische Substanz erschwert aber die korrekte bilanzrechtliche Abbildung. Nach Darstellung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zeigt der Beitrag die zurzeit bestehenden handelsbilanziellen Beurteilungsspielräume und Abgrenzungsfragen auf.

I. Einführung

[i]Kryptowährungen ? herkömmliche WährungenKryptowährungen sind ein etablierter Bestandteil der Interaktionen von Wirtschaftssubjekten. Diese Feststellung mag verwundern und ist wahr und falsch zugleich. Wie im Rahmen dieses Beitrags herausgestellt werden wird, handelt es sich gerade nicht um Währungen im hergebrachten Sinn. Für Promotoren der zugrunde liegenden Blockchain-Technologie und von Anwendungsbeispielen wie Bitcoin oder Ether besteht gerade in dieser Negativabgrenzung der ideelle Wert in Form von Unabhängigkeit vom globalen Bankensystem, nationaler Geldpolitik und abstrakt von einem finanzpolitischen Dirigismus.

[i]Penner/Thoß, Krypto-Mining im Lichte des neuen BMF-Schreibens, StuB 14/2022 S. 532 NWB TAAAJ-16989 Bei aller Skepsis, extremer Volatilität und „Wild West“-Kapriolen mangels (noch) geringem Regulierungsniveau: Kryptowerte sind gekommen, um zu bleiben, z. B. in der Gründerszene von Palo Alto (Kalifornien/USA), als offizielles Zahlungsmittel (Bitcoin) in S. 1000El Salvador, als Investment für Unternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Kleinanlegern, als Instrumente von Verbriefungen (z. B. Eigenkapitalanteile, Nutzungsrechte), als Finanzinstrumente eigener Art gem. Kreditwesengesetz (KWG) oder als Wirtschaftsgüter gem. der deutschen Finanzverwaltung.

[i]Bitcoin als Anker-TechnologieIm Rahmen dieses Beitrags liegt der Fokus auf Kryptowährungen in der Ausprägung von Bitcoins, die gemessen in Marktkapitalisierung (, 0 Uhr: rd. 344 Mrd. €; Rang 1 der Kryptowährungen) und Etablierung als Anker-Technologie zu charakterisieren sind. Als Grundlage für die handelsbilanzielle Einordnung werden die technologischen und derzeit herrschenden rechtlichen Rahmenbedingungen insoweit skizziert, wie dies aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aus dem Blickwinkel der Rechnungslegungsfunktion geboten erscheint. Zudem sollen wirtschaftliche Betrachtungen des Bilanzierungsobjekts „Bitcoin“ ein Verständnis wertbestimmender Faktoren vermitteln. Die Verweise auf weiterführende Quellen sowie Hinweise auf kritische Ermessens- und Beurteilungsspielräume runden den Beitrag ab.

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