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BFH Urteil v. - IV R 111/77 BStBl 1981 II S. 430

Gesetze: EStG § 6bEStG § 15 (Abs. 1) Nr. 2

Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters dürfen nach Maßgabe des § 6b EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes abgezogen werden, das der Gesellschafter für sein Einzelunternehmen anschafft oder herstellt

Leitsatz

Veräußern die Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Schiff, das in ihrem Miteigentum (Bruchteilseigentum) steht und dem Betrieb der Personengesellschaft dient (Sonderbetriebsvermögen), so kann jeder Gesellschafter den auf ihn entfallenden Gewinnanteil nach Maßgabe des § 6b EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes abziehen, das er für das Betriebsvermögen eines von ihm betriebenen gewerblichen Einzelunternehmens anschafft oder herstellt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 430
KAAAA-91620

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 28.01.1981 - IV R 111/77

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