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Die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 02.06.2021, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, ist verfassungsgemäß?
Ist die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom , wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert ein festgestellter Unterschiedsbetrag insoweit auf den Rechtsnachfolger übergeht, verfassungsgemäß?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().