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EuGH  - C-239/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EGRL 112/2006 Art 12 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 12 Abs 2, EGRL 112/2006 Art 135 Abs 1 Buchst j

Rechtsfrage

Sind Art. 12 Abs. 1 und 2 sowie Art. 135 Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass, sofern der Mitgliedstaat die Einzelheiten der Anwendung des Kriteriums des Erstbezugs auf Umbauten von Gebäuden nicht festgelegt hat, die Lieferung eines Gebäudes nach Umbau, wenn es vor dem Umbau Gegenstand eines Erstbezugs im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a oder Art. 12 Abs. 2 Unterabs. 3 der Richtlinie war, von der Mehrwertsteuer befreit bleibt?

Gebäude; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung; Umbau

Fundstelle(n):
FAAAJ-19256

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | EuGH - C-239/22 - erledigt.

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