Online-Nachricht - Freitag, 05.08.2022

Neustarthilfe 2022 | Endabrechnung für Direktantragstellende verfügbar (BMWK)

Die Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende ist seit dem verfügbar. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufmerksam.

Hintergrund: Empfänger der Neustarthilfen (aktuell Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus sowie Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende), die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, sind dazu verpflichtet, online eine Endabrechnung zu erstellen. Sie erhalten einen Bescheid der für Sie zuständigen Bewilligungsstelle mit Informationen, ob und wie viel Sie zurückzahlen müssen. Bei fehlerhaften Angaben besteht die Möglichkeit, die Endabrechnung zurückzuziehen und komplett neu im Antragsportal einzureichen.

Nun ist die Endabrechnung für Direktantragstellende der Neustarthilfe 2022 verfügbar. Die Endabrechnung kann ausschließlich online eingereicht werden.

Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 für Direktantragstellende läuft ab dem bis zum bzw. vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides (wenn die Neustarthilfe 2022 nach dem bewilligt wurde).

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat das BMWK auf der Homepage https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ veröffentlicht. Von dort aus kann auch die Endabrechnung über Elster angesteuert werden.

Quelle: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-19125