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IDW | Prüfungshinweis zur Erteilung eines Comfort Letter durch einen Nicht-Abschlussprüfer

Kürzlich hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW den IDW Prüfungshinweis „Erteilung eines Comfort Letter nach IDW PS 910 durch einen Wirtschaftsprüfer, der nicht Abschlussprüfer der Emittentin ist“ (IDW PH 9.910.2 (05.2022)) verabschiedet. Der Prüfungshinweis thematisiert Fälle, in denen WP-Praxen bei der Erbringung von grundsätzlich zulässigen Nichtprüfungsleistungen bei einem PIE-Abschlussprüfungsmandanten, wie z. B. die Erteilung eines Comfort Letter, durch den sog. Fee Cap der EU-APrVO beschränkt sind. Solche Fälle können durch den Wegfall des bisherigen § 319a Abs. 1a HGB a. F. künftig häufiger auftreten.

Um anstelle des Abschlussprüfers den Auftrag eines Unternehmens zur Erteilung eines Comfort Letter durchführen zu dürfen und im Rahmen des Comfort Letter Aussagen nach IDW PS 91...

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