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12 € Mindestlohn ab 1.10.2022
Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ vom verabschiedet; es wurde am im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am in Kraft. Die Auswirkungen sind mannigfaltig – auch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sind viele Neuerungen zu beachten.
Anhebung auf 12 € pro Stunde
Der für alle Arbeitnehmer geltende Mindestlohn wird zum kraft gesetzlicher Vorgabe von bislang 10,45 € auf 12 € pro Zeitstunde erhöht (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG i. d. F. ab ). Die „politisch angeordnete“ Mindestlohngröße von 12 € wird bis zum Bestand haben. Für die Zeit danach werden Entscheidungen über die Höhe des Mindestlohns wieder der Mindestlohnkommission überantwortet. Die erste Empfehlung dieses Gremiums hat bis zum zu erfolgen, Anpassungszeitpunkt ist dann der (vgl. § 4 Abs. 1 i. V. mit § 9 Abs. 1 MiLoG).
Änderungen bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung
Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze wird zukünftig in einem neuen § 8 Abs. 1a SGB IV dynamisch ausgestaltet. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich dement...