Online-Nachricht - Mittwoch, 27.07.2022

DBA-Schweiz | Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren weiter anwendbar (BMF)

Deutschland und die Schweiz haben sich über die Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz bis zum geeinigt (-CHE/21/10030 :0029).

Danach haben die zuständigen Behörden die Weiterführung der Ergänzung vom (BStBl I 2019 S. 1014) zur Konsultationsvereinbarung vom (BStBl I 2017 S. 379) beschlossen:

Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom (DBA)

Gestützt auf Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA vereinbaren die zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland, dass die Konsultationsvereinbarung vom zur Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA bis zum anwendbar ist, sofern sich die zuständigen Behörden nicht über die Weiterführung einigen.

Quelle: BMF, Schreiben v. 26.7.2022 - IV B 2 - S 1301-CHE/21/10030 :0029; BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-18440