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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 09 | Fortbildung: Finanzamt beteiligt sich nicht an den Kosten für Seminare zur Persönlichkeitsbildung

Ein Steuerpflichtiger, der selbständiger IT-Berater werden will, kann nach einer rechtskräftigen Entscheidung des FG Düsseldorf die Kosten für Seminare, die sich mit dem schnellen Erwerb von Reichtum durch Börsengeschäfte und der inneren Stärkung des Teilnehmers beschäftigen, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen. Es ist schwer, das Finanzamt von vorweggenommenen Betriebsausgaben zu überzeugen, wenn das Thema des Seminars ‘Never work again‘ lautet.

In der gebotenen Kürze möchten wir Sie auf eine rechtskräftige Entscheidung des FG Düsseldorf zum Abzug von Fortbildungskosten aufmerksam machen.

Die Richter aus der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sind zu dem Ergebnis gelangt: Ein Steuerpflichtiger, der selbständiger IT-Berater werden will, kann die Kosten für Seminare, die sich mit dem schnellen Erwerb von Reichtum durch Börsengeschäfte und der inneren Stärkung der Teilnehmer beschäftigen, nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzen.

Das ist natürlich wenig überraschend. Wir haben die Entscheidung aber deshalb aufgenommen, weil wir über eine Anmerkung von Bernd Rätke schmunzeln mussten. Der Vorsitzende Richter am FG Berli...

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