Online-Nachricht - Donnerstag, 07.07.2022

Grundsteuerreform | Online-Anwendung "Grundsteuererklärung für Privateigentum" seit dem verfügbar (BMF)

Die Online-Anwendung "Grundsteuererklärung für Privateigentum", die für einfache Fälle entwickelt wurde und für Grundstücke gilt, die in Bundesländern belegen sind, in denen das Bundesmodell gilt, ist seit dem verfügbar. Hierauf macht das BMF aufmerksam.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem eine Grundsteuererklärung abgeben müssen. Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude bzw. zur Wohnung machen. Die „Grundsteuererklärung für Privateigentum” soll die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe vereinfachen.

Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:

  • Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem zur Verfügung.

  • Sie wurde vom BMF und der DigitalService GmbH des Bundes für die vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts entwickelt.

Quelle: BMF online, Meldung v. 6.7.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAJ-16985