Online-Nachricht - Mittwoch, 25.05.2022

Gesetzgebung | Gesetzverkündung künftig elektronisch (BMJ)

Die Bundesregierung hat am den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Ziel dieses geplanten Gesetzes ist die Einführung einer rein elektronischen Gesetzesverkündung ab dem auch auf Bundesebene. Hierauf weist das Bundesministerium der Justiz (BMJ) aktuell hin.

Hintergrund: Bislang muss die gedruckte amtliche Fassung eines Gesetzes entweder gegen Entgelt bezogen oder in Bibliotheken eingesehen werden. Bei dem schon heute auf der Internetseite www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung. Zudem ist die Funktionalität im unentgeltlichen Bürgerzugang eingeschränkt.

Die geplanten Regelungen:

  • Künftig soll das elektronische Bundesgesetzblatt das alleinige Verkündungsorgan für Gesetze und Rechtsverordnungen darstellen.

  • Zudem soll mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblattes das praktische Bedürfnis für die Verkündung von Rechtsverordnungen im elektronischen Bundesanzeiger entfallen.

  • Weiterhin soll das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt unentgeltlich und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden und ohne Einschränkung gespeichert, ausgedruckt und verwertet werden können.

Hinweise

Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblattes im Internet setzt eine Änderung des Artikels 82 Abs. 1 GG durch Ergänzung eines Gesetzesvorbehalts zur Ausgestaltung der Gesetzesverkündung voraus. Ein Entwurf für eine entsprechende Grundgesetzänderung wird parallel unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebracht.

Der Regierungsentwurf zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Der Entwurf ist auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz veröffentlicht.

Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. 25.5.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAI-62370