Online-Nachricht - Mittwoch, 11.05.2022

Gesetzgebung | Corona-Prämien sollen stets steuerfrei bleiben (hib)

Der Bundesrat verlangt eine steuerfreie Auszahlung der sog. Corona-Prämie für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Auch eine von einem Arbeitgeber aus eigener Initiative gewährte Prämie müsse diesem Steuerprivileg unterfallen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines "Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes" (BT-Drucks. 20/1111), die von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drucks. 20/1646) vorgelegt wurde. In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab.

Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen werde, Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz durchzuführen. Mit der vermehrten Nutzung des Homeoffice könnten die Wege zur Tätigkeitsstätte und zurück vermieden werden. Dem sei nicht nur aus umweltpolitischen Gründen, sondern im Hinblick auf die gewonnene Zeit für die Familie auch steuerlich Rechnung zu tragen. Auf dieser Basis solle eine dauerhafte Neuregelung erfolgen, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht werde und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig vom Vorliegen eines abgetrennten Arbeitszimmers gewährleiste.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einem Teil der Vorschläge zu, andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten. Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.

Hinweis:

Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Über den Stand halten wir Sie mit unserem ReformRadar auf dem Laufenden.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 218/2022 (RD)

Fundstelle(n):
NWB RAAAI-61336