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FG Schleswig-Holstein 14.02.2022 4 V 17/21, BBK 7/2022 S. 301

Umsatzsteuer | Beitragszahlungen an Fitnessstudio während Corona-Schließung

Ein Fitnessstudio erzielt umsatzsteuerbare Einnahmen, wenn es in der Zeit der Corona-Schließung weiterhin Beiträge im Lastschriftverfahren einzieht und Online-Kurse sowie Zeitgutschriften für die Zeit nach Wiedereröffnung anbietet.

Die Antragstellerin betrieb ein Fitnessstudio und versteuerte ihre Umsätze nach der Ist-Besteuerung. Im Zeitraum vom 17.3. bis blieb ihr Studio [i]Schließung des Fitnessstudios im Zeitraum März bis Mai 2020aufgrund von Corona-Beschränkungen geschlossen. Sie zog weiterhin die Beiträge durch Lastschriftverfahren ein und bot in der Schließungsphase Online-Fitnesskurse, einen Online-Service und Trainingspläne für zu Hause an.

Nach [i]Beiträge stellen Entgelt dardem FG stellen die Beiträge ein Entgelt i. S. von § 10 UStG für eine steuerbare Leistung gem. § 1 UStG dar. Um ein Entgelt handelt es sich bei den Mitgliedern, die – möglicherweise zu Unrecht – ...

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