Online-Nachricht - Freitag, 03.12.2021

Corona | Fristen für Corona-Hilfen werden verlängert (BMF)

Um allen Antragstellern und prüfenden Dritten bessere Möglichkeiten zu geben, die Hilfsprogramme zu nutzen, werden mit der Verlängerung der Hilfen selbst auch die Fristen verlängert. Hierauf macht das BMF aktuell aufmerksam.

Hintergrund: Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich – in Umsetzung des MPK-Beschlusses vom und im Lichte des MPK-Beschlusses v. – auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.12.2021).

Das BMF führt zu den Fristen aus:

  • Anträge für die laufende Überbrückungshilfe III Plus können bis zum gestellt werden.

  • Für die Einreichung der Schlussabrechnung für die bereits abgelaufenen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe I – III, November- und Dezemberhilfe) wird die Frist bis zum verlängert.

Quelle: BMF Pressemitteilung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-96073