Online-Nachricht - Montag, 29.11.2021

Gesetzgebung | EU-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Bundesrat)

Am hat der Bundesrat die Pläne für ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung begrüßt, aber auch Kritik geäußert. Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

Hintergrund: Die Pläne aus Brüssel dienen der Umsetzung des 2020 vorgestellten Aktionsplans der EU-Kommission (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 13.5.2020) für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben einer wirksamen Anwendung der damals vorhandenen Instrumente sah der Aktionsplan insbesondere die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, die Einführung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht und die Errichtung eines Unterstützungs- und Kooperationsmechanismus für die zentralen Meldestellen vor. Dementsprechend hat die Kommission nunmehr ein Paket von Vorschlägen für Rechtsakte vorgelegt, die alle auf der Tagesordnung des Bundesrates am standen.

Das Paket der EU-Kommission umfasst:

  • Einen Verordnungsvorschlag zum Schutz des Finanzsystems

  • Einen Richtlinienvorschlag über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zu diesem Zweck

  • Einen Verordnungsvorschlag für eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung („AMLA“)

  • Einen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/847 zur Erweiterung der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit auf Kryptowerte

  • Alle Regeln, die für den privaten Sektor gelten, werden in den Vorschlag für eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überführt, während die Organisation des institutionellen Systems auf nationaler Ebene der Richtlinie überlassen bleibt.

  • Das Paket enthält auch inhaltliche Änderungen, die zu einem höheren Grad an Harmonisierung und Konvergenz bei der Anwendung der Regeln in der EU führen sollen. Es erweitert die Liste der Verpflichteten unter anderem um Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, aber auch andere Sektoren wie Crowdfunding-Plattformen und Migrationsanbieter. Außerdem stellt es die Anforderungen in Bezug auf interne Richtlinien, Kontrollen und Verfahren klar.

  • Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag eine europaweite Bargeldobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen von 10.000 € vor.

Der Bundesrat führt hierzu u.a. aus:

  • Kritisch sehen die Länder unter anderem den in der Verordnung enthaltenen Vorschlag, Notare, Rechtsanwälte und andere selbständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen von der Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen auszunehmen, soweit es um mandantenbezogene Informationen geht.

  • Es wird angeregt, bei den weiteren Verhandlungen sicherzustellen, dass Güterhändler -wie etwa Verkäufer von Kraftfahrzeugen und Luxusgütern - auch weiterhin als Verpflichtete des Geldwäscherechts beibehalten werden.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-95596