Online-Nachricht - Freitag, 26.11.2021

Gesetzgebung | Höhere Entschädigungsrenten (Bundesrat)

Die Renten nach dem Bundesentschädigungsgesetz werden ab rückwirkend zum um 3,1 % angehoben. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am zugestimmt.

Hintergrund: Es geht um Renten für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die einen Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit, für Schaden in selbst- oder unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Schaden im beruflichen Fortkommen aus den Vertreibungsgebieten nach dem Bundesentschädigungsgesetz haben - und für Hinterbliebene der Opfer.

Zur Erhöhung wird weiter ausgeführt:

  • Die Rentenanpassung folgt der Erhöhung der Grundgehaltssätze für Beamte um 1,2 % zum und weitere 1,8 % zum .

  • Um den Verwaltungsvorgang zu vereinfachen, soll die Erhöhung der Entschädigungsrenten ab rückwirkend zum in einem Schritt erfolgen. Dies entspricht einer langjährigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.

  • Flankierend werden die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst.

Hinweis

Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dies wird von der Bundesregierung organisiert.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT)

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-95543