Online-Nachricht - Freitag, 12.11.2021

Forschungszulage | Stundenzettel aktualisiert (BMF)

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Schreibens zur Forschungszulage ( :007, s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 12.11.2021) hat das BMF das Muster eines Stundenzettels zur Dokumentation der Arbeitszeit in begünstigten FuE-Vorhaben entsprechend den Ausführungen unter Rn. 116 des BMF-Schreibens aktualisiert.

Zum Muster des Stundenzettels gibt das BMF folgende Hinweise:

  • Zur Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nach dem FZulG sind für ein begünstigtes Forschung und Entwicklung (FuE)-Vorhaben für jeden Arbeitstag, an dem ein FuE-Arbeitnehmer im begünstigten FuE-Vorhaben tätig wird, Aufzeichnungen zu führen, die den zeitlichen Einsatz dieses Arbeitnehmers in dem jeweiligen FuE-Vorhaben belegen. Entsprechende Stundenaufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer bzw. von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 3 FZulG zu führen.

  • Es gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ( BStBl I S. 1269). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u. a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung.

  • Die Stundenaufzeichnungen können daher personell oder elektronisch geführt werden. Personelle Aufzeichnungen sind am Monatsende von einem FuE-Projektverantwortlichen gegenzuzeichnen.

  • Für die Dokumentation der Arbeitszeit in einem begünstigten FuE-Vorhaben stellt das Bundesministerium der Finanzen das Muster eines "Stundenzettels" zur Verfügung. Die Verwendung dieses Musters für die Stundenaufzeichnung ist optional.

Hinweise:

Der Stundenzettel ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Mit Veröffentlichung des o.g. Schreibens hat das BMF die FAQ zum FZulG (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 23.10.2020) vorerst offline gestellt, da die dort enthaltenen Informationen zum FZulG durch das abgehandelt werden. Das BMF teilt mit, dass eine Fortführung der FAQ zu gegebener Zeit erfolgen wird.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-94529