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EÜR | Finanzverwaltung zu USt-Zahlungen als wiederkehrende Zahlungen nach § 11 EStG
Das Bayerische Landesamt für Steuern äußert sich zum Betriebsausgabenabzug von Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen als wiederkehrende Zahlungen i. S. von § 11 EStG. Das Landesamt äußert sich zum einen zum Abflusszeitpunkt in den Fällen der Überweisung (Abgabe des Überweisungsauftrags, wenn das Konto gedeckt ist), des Schecks (Hingabe des Schecks) und des Lastschrifteinzugsverfahrens (Erteilung genügt, wenn Konto gedeckt ist).
Zum anderen geht das Landesamt auf Erstattungsfälle mit Vorsteuerüberschuss oder einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung ein, in denen das Finanzamt zustimmen muss. Hier entsteht die Fälligkeit der Erstattung erst mit der Bekanntgabe der Zustimmung, so dass eine nach dem 10.1. erteilte Zustimmung dazu führt, dass die Erstattung erst im Jahr der...