Online-Nachricht - Montag, 09.08.2021

Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Kassensicherungsverordnung zu

Der Bundesrat hat am beschlossen, der Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (BR-Drucks. 438/21) zuzustimmen.

Hintergrund: Nach § 146a Absatz 1 Satz 1 AO müssen aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle und andere Vorgänge, die mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erzeugt werden, einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Künftig müssen auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen der digitalen Grundaufzeichnungen verfügen. EU-Taxameter und Wegstreckenzähler sind technisch mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen und Registrierkassen nicht vergleichbar, sodass in den §§ 7 und 8 KassenSichV die technischen Anforderungen speziell festgelegt werden.

  • Daneben werden Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung und Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge vom Anwendungsbereich der KassenSichV ausgenommen.

    Hinweis der Redaktion: Das BMF hat zur Vermeidung einer nur vorübergehenden Aufrüstung von Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirtschaftung sowie der Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung die Pflicht zur Aufrüstung dieser Systeme bis zum Inkrafttreten der Änderung der KassenSichV suspendiert (), s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 4.5.2021.

  • Darüber hinaus soll ermöglicht werden, dass alternativ zu der lesbaren Form eines Belegs ein QR-Code aufgedruckt werden kann.

Quelle: TOP 86 Bundesrat online (JT)

Nachricht aktualisiert am , 12.45 Uhr: Die Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung wurde am im BGBl. I S 3295 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
NWB NAAAH-82082