Gesetzgebung | Bundestag beschließt Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (BT-Drucks. 19/28164) in 2./3. Lesung beschlossen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/30443) zugrunde, der Haushaltsausschuss hatte einen Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (BT-Drucks. 19/30524) abgegeben.
Abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor Organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen“ (BT-Drucks. 19/10218).
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, will die Bundesregierung mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige deutsche System des Auffangregisters auf ein Transparenz-Vollregister umzustellen. Alle Gesellschaften sind danach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Das Register enthält damit umfassendere Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten in einem strukturierten einheitlichen Format. Zudem soll mit dem Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie umgesetzt werden. Deren Ziel ist es, zur Verhinderung und Verfolgung schwerer Straftaten die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern. Dazu wird für den Kontenregisterzugang und für den Austausch von Kontendaten mit Europol das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Justiz benannt.
Abgelehnter Antrag der Grünen
Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen und damit Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen. Besonders setzen die Abgeordneten dabei auf mehr Transparenz im Immobiliensektor, um Informationen über Zahlungsströme sowie die wahren Immobilieneigentümer zu erhalten. Dazu wird in ihrem Antrag BT-Drucks. 19/10218) gefordert, dass wirtschaftliche Berechtigte aller Unternehmen, die in Deutschland Eigentümer einer Immobilie sind oder das werden wollen, in das deutsche Transparenzregister eingetragen werden müssen.
Dazu sollen sie eine Identifikationsnummer erhalten, die in das Grundbuch eingetragen werden soll. Zu den weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die Untersagung von Barzahlungen bei Immobiliengeschäften ab einem Schwellenwert von relevanter Größenordnung.
Der Bundesrat muss das Gesetz noch verabschieden.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
OAAAH-80975