Kassen | Einheitlicher Standard für elektronische Belege (DFKA)
Der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr e.V. (DFKA) und die ihm angeschlossenen Unternehmen haben sich auf einen Standard für elektronische Kassenbelege ("Elektronische Kassen-Beleg-Standard" - EKaBS) geeinigt.
Hierzu führt der DFKA u.a. weiter aus:
Der neue Standard wird dem Anspruch der Kassenanwender und Kunden gerecht, einen verlässlichen und leicht zu handhabenden Ersatz für Papierbelege zu erhalten. Gleichzeitig erfüllt der EKaBS auch die Anforderungen, die die Finanzbehörden an einen gedruckten Papierbeleg haben, und bietet der Kassensystembranche, eine rechtsichere und rechtskonforme digitale Alternative.
Schon seit langer Zeit, aber besonders mit der Einführung der Belegausgabepflicht an Kassen, ist das Interesse an elektronischen Belegen angestiegen. In der Vergangenheit boten bereits einige Unternehmen ihren Kunden an, den Kassenbeleg auf elektronischem Wege entgegenzunehmen, allerdings fehlte bisher die universelle Nutzbarkeit und allgemeine Akzeptanz einer einzigen Lösung.
Der EKaBS wurde deshalb in der Arbeitsgruppe „Elektronischer Beleg“ in einer multilateralen Kooperation von Mitgliedern des DFKA e.V., weiteren Herstellern aus dem Fachgewerbe und den Verbänden ZDH, HDE und DEHOGA, erstellt.
Bisher verwendete Systeme zur Erzeugung von Belegen blieben so unterschiedlich und vielfältig, dass eine einheitliche Verwaltung und automatisierte Auswertbarkeit nicht gewährleistet werden konnte.
Mit dem EKaBS wurde nun ein Standard geschaffen, der dieses Defizit beseitigt und die Lücken schließt. „Damit wurde Konsens geschaffen, wo vorher Ungewissheit und Uneinigkeit herrschte“, so Stanislaus.
Der EKaBS steht ab sofort allen Softwareentwicklern entgeltfrei zur Verfügung.
Die Codierung des Beleginhalts basiert auf dem schon in der DFKA-Taxonomie-Kassendaten® verwendeten und bewährten JSON-Format und ist daher für die meisten Softwarehersteller schnell implementier- und einsetzbar. Mit der Möglichkeit der automatisierten Verifikation der Daten der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) genügt er auch den Ansprüchen an Belege bei einer Kassen-Nachschau.
Anregungen und Vorschläge für zukünftige Erweiterungen nimmt der DFKA gerne entgegen (E-Mail: ekabs@dfka.net).
Quelle: DFKA, Pressemitteilung v. 6.4.2021 (il)
Fundstelle(n):
HAAAH-76382