Online-Nachricht - Mittwoch, 24.03.2021

Gesetzgebung | Bundesregierung beschließt Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) beschlossen. Mit dem Vorhaben sollen u.a. Gestaltungsinstrumente multinationaler Unternehmen zur Steuervermeidung eingeschränkt und das Unternehmensteuerrecht in der EU harmonisiert werden.

Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:

Verhinderung hybrider Gestaltungen

Die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen sollen verhindern, dass Betriebsausgaben mehrfach berücksichtigt werden oder dass Betriebsausgaben berücksichtigt werden, obwohl die entsprechenden Einnahmen keiner Besteuerung unterliegen (Umsetzung der Art. 9 und 9b der ATAD).

Reform der Hinzurechnungsbesteuerung

Durch Anpassungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung soll die Bekämpfung niedrigbesteuerter Einkünfte grenzüberschreitend agierender Unternehmen zeitgemäß und rechtssicher ausgestaltet werden.

Insbesondere soll das Beherrschungskriterium angepasst werden. Statt auf eine Inländerbeherrschung abzustellen, soll künftig eine gesellschafterbezogene Betrachtung des Beherrschungskriteriums durchgeführt werden.

Außerdem soll bei mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung keine Verlustkonsolidierung auf Ebene der obersten ausländischen Gesellschaft mehr stattfinden.

Reform der Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung

Der Entwurf enthält zudem Regelungen zur Anpassung der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsregelungen an Artikel 5 der ATAD, der zum einen eine Besteuerung stiller Reserven im Fall des Wegzugs oder der Überführung einzelner Wirtschaftsgüter ins Ausland anordnet und andererseits dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit der zeitlichen Streckung dieser Besteuerung über einen Zeitraum von fünf Jahren einräumt.

Bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen nach § 6 AStG sieht der Gesetzentwurf Vereinheitlichungen bei den Stundungsregelungen sowie Maßnahmen zur Verbesserung bei der sog. Rückkehrerregelung und zur Verhinderung von Steuergestaltungen bei substantiellen Gewinnausschüttungen vor.

Hinweis:

Der Regierungsentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht (Stand: ). Dort finden Sie auch die Referentenentwürfe (2. Fassung, Stand: ) sowie die 1. Fassung aus dem Jahr 2019.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-74650