Berufsrecht | Das EU-Parlament bezieht Stellung zum Berufsrecht (DStV)
Das EU-Parlament hat über den für das Berufsrecht einschlägigen Initiativbericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs abgestimmt. Zugleich erreichen die vorgerichtlichen Verhandlungen über das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Vorbehaltsaufgaben zwischen EU-Kommission und Finanzministerium die Zielgerade. Ein Streitpunkt: Die Umsatzsteuervoranmeldung.
Hintergrund: Für die Dauer der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hatten EU-Kommission und Bundesfinanzministerium bezüglich des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater eine einstweilige Waffenruhe vereinbart. Diese Atempause ist zu Jahresbeginn abgelaufen. Es wird erwartet, dass die vorgerichtlichen Verhandlungen zeitnah abgeschlossen werden. Ausgang noch immer ungewiss. Zuletzt lautete eine Forderung der EU-Kommission, dass das Verfahren der Umsatzsteuervoranmeldung aus den Vorbehaltsaufgaben herausgelöst werden solle.
Am wurde der Bericht zur Zukunft des Dienstleistungsverkehrs ((2020/2020) INI) im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. Die Abstimmung war medial allenfalls eine Randnotiz. Schließlich dominierten an dem Tag die großen europäischen Tagesthemen, die Amtseinführung des US-Präsidenten und die Vorstellung der Prioritäten der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Zudem trugen die physische Abwesenheit der Abgeordneten und die dadurch unspektakuläre digitale Abstimmung sowie das einigermaßen klare Ergebnis von 462 Ja-, 120 Nein-Stimmen und 108 Enthaltungen kaum dazu bei, die öffentliche Aufmerksamkeit auf den Bericht zu lenken.
Der DStV führt aus:
Der beschlossene Text enthält weder Aufforderung noch Einladung an die EU-Kommission, einen Frontalangriff gegen das Berufsrecht einzuleiten.
Gleichzeitig stellt das Ergebnis einen Kompromiss der beiden Lager im EU-Parlament dar, die das Berufsrecht, je nach Position, als „Errungenschaft“ oder, wie die EU-Kommission, als „Hindernis“ bezeichnen. Eine sichere Mehrheit konnte keines der beiden Lager für sich beanspruchen. Deshalb kommt dem Binnenmarktauschuss mit seinen 44 Abgeordneten auch bei künftigen Entscheidungen ganz besondere Bedeutung zu.
Quelle: DStV online (JT)
Fundstelle(n):
NAAAH-70729