Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 2 vom Seite 15

Gesetz zu Rückführung des Solidaritätszuschlages

Neuerungen und Berechnung ab 2021

Daniela Karbe-Geßler

Der Solidaritätszuschlag fällt ab dem Jahr 2021 für rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler weg. Der Bundesrat hat den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages bereits am gebilligt.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags und welche Besonderheiten beim Lohnsteuerabzug zu beachten sind.

I. Allgemeines

Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er wurde ursprünglich 1991 befristet auf ein Jahr eingeführt; Grundlage hierfür war das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG).

Die Einführung erfolgte, um verschiedene Mehrbelastungen zu finanzieren. Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst vom bis erhoben und betrug 7,5 % pro Jahr von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Für die Jahre 1991 und 1992 wurden also jeweils 3,75 % der Einkommen-/Körperschaftsteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben, da er in jedem Jahr nur für sechs Monate zu erheben war.

In den Jahren 1993 und 1994 wurde kein Solidaritätszuschlag erhoben.

Ab dem Jahr 1995 wurde erneut ein Solidaritätszuschlag eingeführt. Begründet wurde dies mit der Finanzierung der Ko...

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
Online-Dokument

Gesetz zu Rückführung des Solidaritätszuschlages

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen