Online-Nachricht - Mittwoch, 18.11.2020

Körperschaftsteuer | Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer vGA (BMF)

Das BMF hat zur Anwendung des BFH-Urteils v - I R 94/15 Stellung genommen. Es lehnt eine Anwendung des 2. Leitsatzes über den entschiedenen Einzelfall hinaus ab ( :001).

Hintergrund: Nach § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG erhöht eine verdeckte Einlage, die auf einer vGA einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, das Einkommen, es sei denn, die vGA hat bei der leistenden Körperschaft das Einkommen nicht gemindert.

Der BFH hat im Urteil v. - I R 94/15, BStBl II S. …1 entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die vGA bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Absatz 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz; ausführlich zur Entscheidung:: Höring, ).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

  • Diese Auslegung des § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.

  • Entgegen der vorgenannten Entscheidung im 2. Leitsatz ist eine vGA bei der Besteuerung eines Gesellschafters als nicht berücksichtigt anzusehen, wenn sie im Rahmen seiner Veranlagung bei der Einkommensermittlung tatsächlich nicht angesetzt worden ist.

  • Bei dieser Prüfung hat unberücksichtigt zu bleiben, ob diese vGA in einem folgenden Schritt unter den Voraussetzungen des § 8b Absatz 1 KStG freigestellt werden würde.

  • Eine rein hypothetische Erfassung und Steuerfreistellung der vGA nach § 8b Absatz 1 KStG erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 erster Halbsatz KStG.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-63987