Online-Nachricht - Mittwoch, 07.10.2020

DBA Dänemark | Änderungsprotokoll veröffentlicht (BMF)

Das BMF hat das am in Kopenhagen unterzeichnete Änderungsprotokoll zum DBA-Dänemark veröffentlicht.

Das Protokoll zur Änderung des DBA Dänemark setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Dänemark um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Dänemark an den derzeitigen internationalen Standard vor (u.a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach).

Hinweis:

Das Protokoll ist in deutscher und dänischer Sprache auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Das Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1.1. des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-60273