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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 05-06 | Vermietung: Bei der Sonder-AfA nach § 7b EStG sind Nebenräume in die Wohnfläche einzubeziehen

Das BMF hat Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der neuen Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG beantwortet. Erfreulich ist vor allem die Klarstellung, dass – entgegen der Regelung in der Wohnflächenverordnung – auch Nebenräume in die Berechnung der Wohnfläche einzubeziehen sind. So kann doch bei einer nennenswerten Zahl von Wohnungen die Baukostenobergrenze von 3.000 €/qm eingehalten werden.

Unser nächstes Thema ist das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG Die neuen Regeln hatten wir Ihnen vor etwas mehr als einem Jahr in unserer September-Ausgabe 2019 ausführlich vorgestellt.

Das BMF hat sich mit seinem Schreiben sehr viel Zeit gelassen. – Das mag auch der Corona-Krise geschuldet sein. Andererseits sollte die Anweisung jedoch eigentlich schon Ende 2019 veröffentlicht werden. Aber sei’s drum. Sehen wir uns einige ausgewählte Aspekte etwas genauer an.

Besonders hervorzuheben ist die erfreuliche Klarstellung des BMF, dass in die Berechnung der Wohnfläche auch Nebenräume einzubeziehen sind. Nur dank ...

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