Online-Nachricht - Freitag, 04.09.2020

Digitalisierung | Neue Förderung für die Digitalisierung von KMU (BMWi)

Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ im Überblick:

  • Maximale Fördersumme beträgt 50.000 EUR pro Unternehmen. Bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken (d.h. eine Kooperation von Unternehmen) kann die Summe bis 100.000 EUR betragen. Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten.

  • Die Förderquote beträgt 50 % des Investitionsvolumen (ab 40 %).

  • Antragsberechtigt sind alle Branchen (inkl. Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten.

  • Gefördert wird ein geplantes entsprechendes Digitalisierungsvorhaben, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.

  • Durch Beantwortung von gezielten Fragen wird beim Förderantrag ein Digitalisierungsplan dargelegt. Dieser erläutert die Art und Anzahl der Maßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

  • Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.

  • Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.

  • Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.

  • Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Hinweis

Das Antragstool ist ab dem auf der Homepage des BMWi verfügbar. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.

Quelle: BMWi online, Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (JT)

Fundstelle(n):
WAAAH-57507