Umsatzsteuer | Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des zur Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG Stellung genommen ( :001).
Hintergrund: Der BFH hat mit o.g. Urteil entschieden, dass die Veräußerung von "gebrauchten" Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz im Geschäft mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 5.12.2019 sowie Vanheiden, ).
Der UStAE wird demzufolge in Abschnitt 4.8.4 wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: "(3) Zur Steuerbefreiung bei der Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt vgl. , BStBl 2020 II S. XXX."
2. Die bisherigen Absätze 3 bis 6 werden die neuen Absätze 4 bis 7.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Es wird nicht beanstandet, wenn für Umsätze, die vor dem erbracht werden, die Vorgaben dieses BMF-Schreibens nicht angewendet werden.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kütze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB WAAAH-51224