Arbeitshilfe Juni 2022

Halten von Rennpferden im Rahmen eines ertragsteuerrechtlichen Liebhabereibetriebes dient überwiegend der persönlichen Repräsentation des Steuerpflichtigen

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Vorsteuerabzug bei einem Pferderennstall

Kann der Vorsteuerabzug für Eingangsumsätze im Rahmen eines Pferderennstalls geltend gemacht werden oder handelt es sich hierbei um sog. Repräsentationsaufwand i.S. des § 15 Abs. 1a UStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAH-07460