Arbeitshilfe Oktober 2020

Aufwendungen einer Ärzte-GbR für Sponsoring im Motorsportbereich sind nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen?

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Sind Aufwendungen einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für Sponsoring und in diesem Zusammenhang stehende Darlehenszinsen wegen fehlender beachtlicher Werbewirksamkeit und der relativen Höhe der Sponsoring-Aufwendungen dem Grunde nach nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen? Unterliegen die Aufwendungen im Falle der Anerkennung als Betriebsausgaben dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB DAAAG-81971