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BPatG Urteil v. - 6 Ni 34/14 (EP)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte war bei Klageerhebung am 8. Oktober 2012 eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 0 882 375 (Streitpatent), das am 21. Februar 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der finnischen Patentanmeldung 960 895 vom 26. Februar 1996 angemeldet worden ist. Der deutsche Teil des Streitpatents ist während des Nichtigkeitsverfahrens auf die jetzige Inhaberin, die Nokia Technologies Oy, übertragen worden, die seit 12. März 2015 im Patentregister eingetragen ist.

Fundstelle(n):
RAAAG-66909

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 06.05.2015 - 6 Ni 34/14 (EP)

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