Arbeitshilfe Dezember 2017

Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG

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Darf der Inhaber eines reinen Weinbaubetriebs, der über viele Jahre mit Duldung des Finanzamts seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt hat, obwohl die Voraussetzungen hierfür objektiv nie vorgelegen haben, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auch weiterhin von dieser Gewinnermittlungsmethode Gebrauch machen, solange das Finanzamt ihn nicht durch eine Mitteilung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG darauf hingewiesen hat, dass die Voraussetzungen der Durchschnittssatzgewinnermittlung nicht (mehr) vorliegen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB LAAAG-40906