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FG Brandenburg 18.09.2002 2 K 1972/01

Steuerberatung; | Befreiung eines ehemaligen Finanzbeamten von der Steuerberaterprüfung

Die Befreiung eines ehemaligen Finanzbeamten des höheren Dienstes von der Steuerberaterprüfung setzt den Nachweis voraus, dass der Antragsteller mindestens zehn Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig gewesen ist. Ein solcher Sachkundenachweis erfordert, dass sich die praktische Tätigkeit tatsächlich auf den Kernbereich der Berufstätigkeit des Steuerberaters bezieht. Eine Tätigkeit, die sich überwiegend mit dem Berufsrecht bzw. mit Organisationsaufgaben wie etwa der Errichtung der Finanzämter in den neuen Bundesländern beschäftigt, reicht hierzu nicht aus ().

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