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Arbeitshilfe November 2015

Mindestlohn: Allgemeinverbindliche Tarifabschlüsse nach Branchen

Ab dem 1. Januar 2015 gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde.

Aber bis Ende 2016 sind für jene Branchen Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt, für die allgemeinverbindliche tarifliche Bestimmungen gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Diese Übersicht des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung enthält die als allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Abschlüsse

  • nach Branchen und

  • mit den jeweiligen Mindestlöhnen.

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