Arbeitshilfe Dezember 2014

Verzicht auf die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen nach § 8 GewStG nur in Organschaftsfällen, in denen dies zu einer doppelten steuerlichen Belastung führen würde. Prüfung im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit, wenn Rechtsvorschriften Beziehungen innerhalb einer Unternehmensgruppe regeln

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Verstößt es gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, wenn bei der Klägerin als Organträgerin auf die hälftige Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG (in der in den Streitjahren 1999 bis 2003 geltenden Fassung) an eine inländische Tochtergesellschaft verzichtet wird, hingegen eine Hinzurechnung bei Zahlungen an eine im EU-Ausland ansässige Tochtergesellschaft vorgenommen wird?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB OAAAE-50537