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Arbeitshilfe Januar2013

Entsendung von Mitarbeitern (Zweivertragsmodell) – Muster

Dr. Alexander Wohlnick
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Unter den Begriff der „Entsendung” können verschiedene Arten der Beschäftigung eines Mitarbeiters im Ausland gefasst werden. Je nach der Länge des Auslandsaufenthaltes unterscheidet man zwischen der Dienstreise (bis zu sechs Monate), der Abordnung (zwischen drei Monate und anderthalb Jahren), der Delegation (zwischen einem Jahr und fünf Jahren) und dem Übertritt (auf unbestimmte Zeit).

Die Dienstreise kann grundsätzlich im Rahmen des Direktionsrechts angeordnet werden, ohne dass ein besonderer Vertrag notwendig wäre. Der Übertritt bedeutet die Auflösung des deutschen Arbeitsverhältnisses und die Begründung eines ausländischen Arbeitsverhältnisses. Auch hier ist keine besondere vertragliche Gestaltung notwendig. Abordnung und die Delegation - als Entsendung im engeren Sinne verstanden - unterscheiden sich in der Aufgabenstellung (Abordnung = Projekteinsatz / Delegation = Know-how-Transfer) jedoch nicht in den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Im Rahmen der Entsendung im engeren Sinne wählt der Arbeitgeber meist zwischen zwei Alternativen. Die Entsendung aus dem deutschen Arbeitsverhältnis herau...

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