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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 24 | Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft

Der BFH muss klären, ob eine Holdinggesellschaft, die administrative Tätigkeiten für eine 100%-ige Tochtergesellschaft erbringt, die Vorsteuer aus Kapitalbeschaffungsleistungen uneingeschränkt abziehen darf. Das FG Berlin-Brandenburg hatte dies bejaht, weil die Holdinggesellschaft von der Tochter-GmbH, mit der eine umsatzsteuerliche Organschaft besteht, eine monatliche Dienstleistungspauschale erhielt. Die Holding führte somit (eigene) ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus.

Abschließend möchten wir Sie noch auf ein interessantes anhängiges Verfahren zur Umsatzsteuer hinweisen. Konkret geht es um den Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft.

Lange war umstritten: Haben Holdinggesellschaften einen Anspruch auf den Abzug der Vorsteuer aus den Gemeinkosten? Das Halten von Beteiligungen ist nach der Rechtsprechung des EuGH nämlich keine wirtschaftliche Tätigkeit und unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer. Folglich stellte sich die Frage: In welchem Umfang sind Holdinggesellschaften zum Vorsteuerabzug aus den Gemeinkosten berechtigt, die neben dem Halten von Beteiligungen auch entgeltliche Dienstleistungen erbringen? Der BFH hatte ...

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