Arbeitshilfe November 2012

Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG kann sachliche Unbilligkeit begründen - Mustereinspruch

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Kann eine sachliche Unbilligkeit i.S. des § 163 AO anzunehmen sein, wenn es durch die Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG nicht nur zu einer Beschränkung des Verlustausgleichs im Sinne einer zeitlichen Verschiebung kommt, sondern -im Streitfall wegen Liquidation der Steuerpflichtigen- zu einem endgültigen Ausschluss des Verlustausgleichs?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB KAAAE-08158