Arbeitshilfe April 2011

Keine Anwendung von § 50 Abs. 3 Satz 3 DMBilG im Falle der erstmaligen Steuerfestsetzung - Mustereinspruch

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Geht die Regelung in § 50 Abs. 3 Satz 3 DMBilG (i.V.m. § 36 Abs. 4 Satz 2 DMBilG) als lex specialis den allgemeinen Regelungen der Abgabenordnung zur Festsetzungsverjährung vor, wenn erstmals Steuererklärungen, die auf geänderten DM-Eröffnungsbilanzen beruhen, für nach der Abgabenordnung festsetzungsverjährte Zeiträume eingereicht werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB PAAAD-31496