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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Eichkosten

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition

Als Eichung wird eine vorgeschriebene Prüfung eines Messgeräts auf Einhaltung der zugrunde liegenden eichrechtlichen Vorschriften bezeichnet. Ist die Eichung gesetzlich vorgeschrieben, handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, für die in der Regel eine Gebühr zu zahlen ist.

Beispiel

L ist Inhaber einer Lebensmittelkette. In den Geschäftsräumen werden eine größere Anzahl von Waagen betrieben, die in regelmäßigen Abständen durch die zuständige Behörde geeicht werden müssen. Nur nach erfolgter Eichung sind die Waagen zugelassen. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt grundsätzlich zwei Jahre. L hat einen jährlichen Aufwand von 10.000 € für die Eichung. Er möchte in dieser Höhe eine Rückstellung bilden.

II. Voraussetzungen einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist

  • eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder

  • eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ...

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