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Betreuungsgesetz; | Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament
Die Einrichtung einer Betreuung zum Zwecke der richterlichen Genehmigung unterbringungsähnlicher Maßnahmen ist erforderlich, wenn der Betroffene durch eine Altersvorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zur Anordnung gesundheitsvorsorgender und aufenthaltsbestimmender Maßnahmen ermächtigt hat (, Rpfleger 1994, 462; a. A. LG Stuttgart, Rpfleger 1994, 209 und LG Essen, FamRZ 1993, 1347).