Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Standortfördergesetz passiert Bundestag und Bundesrat
Ein Überblick über die wesentlichen Eckpunkte
Der Bundestag hat am abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz – StoFöG) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen, der Bundesrat hat dem Gesetz am zugestimmt. Vor allem kleine Unternehmen und Start-ups sollen profitieren, Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert werden.
Mit dem StoFöG will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland allgemein verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland stärken.
Wachstumsorientierte Unternehmen und Start-ups sollen einen erleichterten Kapitalmarktzugang erhalten mit Einführung von Aktien mit einem Nennwert unter 1 € und die Möglichkeit der Verwendung englischsprachiger Prospekte.
Venture Capital und Private Equity Investoren erhalten mit dem StoFöG steuerlich attraktivere Rahmenbedingungen für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien. Die Anlagemöglichkeiten für Spezial-Investmentfonds und die Gleichstellung von Einkünften aus Infrastrukturprojekten mit Direktanlagen fördern institutionelle Anleger und P...