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BBK Nr. 23 vom Seite 1056

Steuerliche Behandlung von Influencern

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Daniel Denker

In den vergangenen Jahren hat sich durch soziale Netzwerke wie Instagram, YouTube, TikTok oder Twitch ein Berufszweig entwickelt, der sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung als auch im steuerrechtlichen Kontext nicht mehr wegzudenken ist: die Tätigkeit von Influencern bzw. Content-Creators sowie von Streamern und Bloggern. Dabei erzielen sie Einkünfte aus verschiedenen Quellen, oftmals auch grenzüberschreitend, was nicht nur einkommensteuerliche, sondern auch umsatzsteuerliche Fragestellungen aufwirft. Die Finanzverwaltung hat auf diese Entwicklungen reagiert und prüft Tätigkeiten dieser Art mittlerweile mit erhöhter Aufmerksamkeit, was die jüngsten Pressemitteilungen bestätigten. Der folgende Beitrag beleuchtet die steuerlichen Aspekte der Influencer-Tätigkeit systematisch und ordnet diese praxisnah für die steuerliche Beratung ein.

Kernaussagen
  • Influencer, Streamer und Blogger gelten steuerlich regelmäßig als Unternehmer und müssen daher ertrag- und umsatzsteuerliche Pflichten erfüllen. Einnahmen entstehen oft aus verschiedenen, auch internationalen Quellen.

  • Konfliktpunkte ergeben sich insbesondere bei Sachzuwendungen, tauschähnlichen Umsätzen, Reverse-Charge-Fällen, Direktzah...

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 18
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