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Grunderwerbsteuerliche Einordnung der Beteiligungskettenverlängerung
Das FG Baden-Württemberg hat in einem Urteil v. - 5 K 1696/23 ( NWB RAAAJ-79131) zu der Frage Stellung genommen, ob eine Beteiligungskettenverlängerung aufgrund einer Ausgliederung einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (KapGes) aus einem Einzelunternehmen auf eine personenidentische Personengesellschaft (PersGes) als unbeachtlich für Zwecke des § 1 Abs. 2b GrEStG zu werten ist, weil sich hierdurch lediglich die bisher unmittelbare Beteiligung eines Gesellschafters in eine mittelbare wandelt; zudem war zu klären, ob grunderwerbsteuerliche Befreiungsvorschriften zur Anwendung kommen.
Sachverhalt
A war der alleinige Inhaber des Einzelunternehmens B e.K., das
u. a. zu 100 % an der Klägerin, einer grundbesitzenden KapGes, beteiligt war.
Im Jahr 2021 gründete A die C GmbH & Co. KG (C KG), an der er als einziger
Kommanditist beteiligt war. Mit notariellem Vertrag wurde im Anschluss das
gesamte Einzelunternehmen B e.K., also u. a. auch sämtliche Geschäftsanteile an
der Klägerin, auf die C KG ausgegliedert. Die Eintragung der Ausgliederung ins
Handelsregister erfolgte für das Einzelunternehmen und die C KG im Jahr 2022.
Eine Grunderwerbsteueranzeige erfolgte durch d...