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ISA (DE) 620: Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers
– Inhalte und deutsche Modifikationen –
ISA (DE) 620 „Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers“ ist Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 620 „Using the Work of an Auditor‘s Expert“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften. Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem beginnen (mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden); eine freiwillige vorzeitige Anwendung war bereits zwei Jahre zuvor zulässig.
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ISA (DE) 620 „Nutzung der Tätigkeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers“ ist Teil der GoA des IDW. Der Standard beruht auf einer Übersetzung des ISA 620 „Using the Work of an Auditor’s Expert“ und enthält ergänzend dazu Besonderheiten sowie Klarstellungen zur Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften.
Seine Regelungen sollen obligatorisch angewendet werden bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem