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§ 5a Abs. 4 Satz 5 EStG ist nicht verfassungswidrig?
Liegt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung vor, weil der mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz eingefügte § 5a Abs. 4 Satz 5 EStG, wonach im Falle der Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert der Unterschiedsbetrag auf den Rechtsnachfolger übergeht, in allen nach dem begonnenen Wirtschaftsjahren anzuwenden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().