Online-Nachricht - Freitag, 02.12.2022

Gesetzgebung | Initiative zur „effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ angenommen (Bundestag)

Der Bundestag hat am ein zweites Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ in 2./3. Lesung beschlossen.

Für den Entwurf der Koalitionsfraktion (BT-Drucks. 20/4326) votierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Union und AfD waren dagegen, die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 20/4727) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gem. § 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (BT-Drucks. 20/4728) vorgelegt. Eine wortgleiche Vorlage der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/4534, BT-Drucks. 20/4687) erklärte das Parlament für erledigt.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm das Parlament außerdem eine Entschließung an, nach der die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu schaffen. Diese soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen.

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffen“ (BT-Drucks. 20/4314). Auch dieser Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugrunde (BT-Drucks. 20/4727).

Gesetzentwürfe von Koalition und Regierung

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung wollen mit ihrem „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung einrichten, bei der auch eine Hinweisannahmestelle geschaffen werden soll. Vorgesehen ist außerdem, dass bei Immobilientransaktionen nicht mehr mit Bargeld bezahlt werden darf.

Zur Begründung heißt es, Sanktionen der Europäischen Union hätten als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang habe sich gezeigt, dass auf Vollzugsebene strukturelle Verbesserungen notwendig seien. Der Nationale Normenkontrollrat hält die von der Regierung dargestellten Regelungsfolgen für „nachvollziehbar und methodengerecht“.

Stellungnahme des Bundesrates

In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates heißt es, das Sanktionsdurchsetzungsgesetz sehe vor, dass verschiedene Behörden zur Durchsetzung von EU-Sanktionsmaßnahmen personenbezogene Daten an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung übermitteln dürften. Im Katalog der in dem Gesetzentwurf aufgeführten Behörden seien zwar die Landesfinanzbehörden enthalten, nicht jedoch die Börsenaufsichtsbehörden. Es sei aber geboten, auch den Börsenaufsichtsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Daten an die Zentralstelle übermitteln zu dürfen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, diesen und andere Vorschläge des Bundesrates prüfen zu wollen. Andere Vorschläge der Länder lehnt sie hingegen ab.

Änderung im Ausschuss

Beim Kauf von Immobilien darf in Zukunft nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Der Finanzausschuss fügte in seiner Sitzung am Mittwoch, , eine entsprechende Vorschrift sowie weitere Änderungen ein. Ein Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften war bereits im Ursprungsentwurf enthalten.

Eine weitere Maßnahme zur besseren Sanktionsdurchsetzung besteht in der Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene. Dort soll auch eine Hinweisannahmestelle eingerichtet werden. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung soll im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen angesiedelt werden, um Synergieeffekte vor allem zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen. Aus Effizienzgründen soll die Zentralstelle zunächst an eine bestehende Behörde angegliedert werden. Im späteren Verlauf soll sie in die neu zu errichtende Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität überführt werden.

Abgelehnter Antrag der CDU/CSU

Die Unionsfraktion verlangte in ihrem abgelehnten Antrag (BT-Drucks. 20/4314) die Schaffung von schlagkräftigen Behörden und die Änderung mehrerer Gesetze, um sanktionierte russische Oligarchen zur Verantwortung ziehen zu können. Derzeit seien in Deutschland erhebliche Defizite bei der Durchsetzung von Sanktionen festzustellen, so die Abgeordneten. Sie forderten die Bundesregierung auf, die Gesetzgebung im Bereich der Sanktionen zusammenzuführen. Dazu zählten auch die einschlägigen Bestimmungen aus dem Außenwirtschaftsgesetz.

Die bisherigen polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdienste im Zoll sollten nach dem Willen der Fraktion zu einer schlagkräftigen Zollpolizei im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gebündelt werden. Eine Zollpolizei würde zum Abbau der bestehenden Doppel- und Dreifachstrukturen zwischen den Kontrolleinheiten, dem Zollfahndungsdienst und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen, heißt es zur Begründung. Die zentrale Verantwortung des Zolls für das Aufspüren und die Sicherung sanktionierter und verdächtiger Vermögen würde effizienzsteigernd wirken, so die Fraktion.

Zudem sollte die Zollpolizei operative Aufgaben in der Geldwäschebekämpfung übernehmen, um diese zu vereinheitlichen und Gesetze konsequent durchzusetzen. Zu den weiteren Forderungen gehörten unter anderem neben einem Barzahlungsverbot für Immobilien die Einrichtung einer Geldwäscheverdachtsdatenbank.

Quelle: Bundestag online, Meldung v. (RD)

Fundstelle(n):
NWB DAAAJ-27857