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IWB Nr. 23 vom

Die Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie

Johannes Höring

Die EU-Umwandlungsrichtlinie führt europaweit einheitliche Regelungen ein, die erstmals den grenzüberschreitenden Formwechsel und die grenzüberschreitende Spaltung zulassen und die Regelungen zur grenzüberschreitenden Verschmelzung reformieren. Die Umwandlungsrichtlinie soll in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie bis zum in das nationale Recht implementiert werden. Hierzu hat die Bundesregierung im Juli 2022 den Gesetzentwurf vorgelegt, der zurzeit das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat durchläuft.

I. Grundsätze

Das Bundesjustizministerium legte einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie vor, die grenzüberschreitende Umwandlungen EU-weit harmonisieren soll. Der Gesetzentwurf sieht in einem neuen Sechsten Buch des Umwandlungsgesetzes (§§ 305–345 UmwG-E) erstmals Bestimmungen für grenzüberschreitende Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel) vor und regelt existierende Vorschriften für grenzüberschreitende Verschmelzungen (bisher §§ 122a122l UmwG) umfassend neu (vgl. UmRUG in BT-Drucks. 20/3822).

Das deutsche Umwandlungsrecht soll unter ...

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