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NWB Nr. 40 vom Seite 2826

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022

Überblick über die wichtigsten vorgesehenen Änderungen des BewG

Ralf Hörster

[i]Zu den geplanten Änderungen des EStG/UStG s. Hörster, NWB 39/2022 S. 2744Durch die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v.  (BGBl 2021 I S. 2805) wurden die Regelungen zur Verkehrswertermittlung an die Entwicklungen in diesem Gebiet angepasst. Insbesondere soll damit im Interesse der Verwertbarkeit der von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern nach § 193 Abs. 5 Satz 3 BauGB mitzuteilenden Daten bei der steuerlichen Bewertung die Anwendung einheitlicher Grundsätze bei der Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sichergestellt werden. Aufgrund der geänderten ImmoWertV ist eine Anpassung der Vorschriften zur Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes erforderlich. Dies soll mit Art. 12 des Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) umgesetzt werden, den das Bundeskabinett am beschlossen hat. Bei der Gelegenheit werden darüber hinaus auch einige weitere Änderungen des BewG vorgenommen.

S. 2827

I. Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung für Feststellungserklärungen (§ 153 Abs. 4 BewG-E)

[i]Elektronische AbgabeMit der vorgesehenen Änderung des § 153 Abs. 4 BewG wird die Verpflichtung zur elektronischen Abgabe für Feststellungserklärungen nach § 153 BewG eingeführt. Zur Ve...

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